Für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ ist in unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mike Bergemann Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hierbei berät und vertritt er Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber unter anderem in folgenden Bereichen:
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht, Verhandlung und Gestaltung von (befristeten) Arbeitsverträgen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich Beratung über die damit verbundenen sozialrechtlichen Folgen, Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Abmahnungen und Versetzungen. Verhandlung und Gestaltung von Dienstverträgen / Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern bzw. Honorarkräften etc. Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf rückständigen Lohn, von Urlaubsansprüchen / Urlaubsabgeltungsansprüchen, Überstundenvergütung und Weihnachtsgeld. Beratung und Vertretung in Fällen von „Mobbing“. Weitere Bereiche sind Elternzeit und Mutterschutz, Anspruch auf Teilzeitarbeit, Rationalisierung und Betriebsübergang sowie Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Gerade im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt es, schnell zu reagieren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen, mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder nach Möglichkeit eine angemessene Abfindung zu erhalten.