Der Partner der Kanzlei Mike Bergemann ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Notar.
Als Notar ist er unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch berät und betreut.
Notarkosten
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt und abschließend festgelegt. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Inhalt der Notartätigkeit (Vertragsbeurkundung, Beglaubigung, usw.) sowie nach dem tatsächlichen Wert des Geschäftes, das der Notar beurkundet.
Weitere und ergänzende Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundesnotarkammer unter www.bnotk.de.